Geltungsbereich

Die nachstehenden Allgemeinen Auftragsbedingungen gelten für alle Aufträge über Beratungs-, Planungs-, Organisations- und Untersuchungsarbeiten durch die COMPLAVIS® GmbH, soweit sich nicht aus dem Angebot des Auftragnehmers oder aus schriftlichen Vereinbarungen der Beteiligten etwas anderes ergibt.


Gegenstand

Gegenstand des Vertrages ist eine allgemeine Unternehmensberatung und Unternehmensführung, die nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung unter Anwendung neuzeitlicher Kenntnisse und Erfahrungen beim Kunden und/oder bei COMPLAVIS® GmbH durchgeführt wird.


Leistungsumfang

Die Aufgabenstellung, die Vorgehensweise und die Art der Arbeitsergebnisse sind durch das Angebot des Auftragnehmers festgelegt, soweit sie nicht in den schriftlichen Vereinbarungen der Beteiligten geregelt sind. Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen der Aufgabenstellung, der Vorgehensweise und der Art der Arbeitsergebnisse bedürfen einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.


Feststellung der Auftragsbeendigung

Hat der Auftragnehmer die vereinbarten Leistungen erbracht, so teilt er dies dem Auftraggeber schriftlich mit. Der Auftrag gilt als durchgeführt und ist beendet,
a) wenn der Auftragnehmer die schriftlich niederlegten Arbeitsergebnisse dem Auftraggeber übergeben oder dieser entweder die Übernahme schriftlich bestätigt oder die Ergebnisse verwertet hat oder
b) wenn der Auftraggeber einer Mitteilung des Auftragnehmers gemäß Punkt a) nicht unverzüglich, spätestens innerhalb vier Wochen mit schriftlicher Begründung widerspricht.


Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Tätigkeit des Auftragnehmers zu unterstützen, über alle mit dem Auftrag zusammenhängenden Tatsachen umfassend und wahrheitsgemäß zu informieren, ihm sämtliche mit dem Auftrag zusammenhängenden Unterlagen und Daten in geordneter Forum zu übermitteln, insbesondere schafft der Auftraggeber unentgeltlich alle Voraussetzungen im Bereich seiner Betriebssphäre, die zur Leistungserbringung erforderlich sind. Soweit der Auftraggeber dem Auftragnehmer geforderte Voraussetzungen vorenthält, hat er dem Auftragnehmer entstehende Wartezeiten, die dokumentiert werden, gesondert zu vergüten Der Auftraggeber steht dafür ein, dass im Rahmen des Auftrages vom Auftragnehmer gefertigte Berichte, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen, Aufstellungen und Berechnungen nur für seine eigenen Zwecke verwendet werden. Soweit an den Arbeitsergebnissen des Auftragnehmers Urheberrechte entstanden sind, verbleiben diese bei dem Auftragnehmer.

COMPLAVIS® Akademie: Wir behalten uns bei Angabe des Studentenstatus vor, dies im Einzelfall zu überprüfen. Sollte sich im Nachgang herausstellen, dass eine Falschangabe gemacht wurde, behalten wir uns vor, den Differenzbetrag zum Normalpreis auch im Nachgang in Rechnung zu stellen.


Besondere Pflichten des Auftragnehmers

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Informationen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers vertraulich zu behandeln und auf Wunsch von seinen Mitarbeitern eine entsprechende Verpflichtungserklärungunterschreiben zu lassen. Verletzt einer der Mitarbeiter die Verpflichtung, so erfüllt der Auftragnehmer seine daraus gegenüber dem Auftraggeber erwachsende Ersatzpflicht dadurch, dass er seine gegen den Mitarbeiter entstehenden Regressansprüche dem Auftraggeber abtritt.


Loyalitätsverpflichtung

Auftraggeber und Auftragnehmer verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Zu unterlassen ist insbesondere die Einstellung oder sonstige Beschäftigung von Mitarbeitern des Vertragspartners, die in Verbindung mit der Auftragsdurchführung tätig gewesen sind, vor Ablauf von zwölf Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung führt zu einer Konventionalstrafe von 10.000 Euro.


Interpretationshilfe zur Mängelfreiheit

Ist das Werk in mehrere Abschnitte (Phasen) unterteilt, so erhält der Auftraggeber je nach Arbeitsfortschritt Arbeitsunterlagen. Sie dienen als Information über den jeweiligen Projektstand. Führen sie nicht zu einer unverzüglichen und begründeten Beanstandung, so gelten die Unterlagen als Interpretationshilfe für eine spätere Beurteilung des Vertragsgegenstandes im Hinblick auf seine Mängelfreiheit.


Honorare und Kosten

Das Entgelt für die Leistungen des Beraters richtet sich nach den in den Einzelvereinbarungen festgelegten Sätzen, soweit in besonderen Fällen nicht Abweichendes bestimmt wird. Sind Festpreise vereinbart, so wird je ein Drittel der Auftragssumme bei Vertragsabschluss, bei Ablieferung und bei Abnahme des Werkes fällig. Die Honorarsätze und sonstige in Rechnung gestellte Beträge (z.B. Spesen, Nebenkosten usw.) enthalten keine Umsatzsteuer, diese wird dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt. Alle Rechnungen sind sofort und ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gem. § 247 BGB zu zahlen. COMPLAVIS® ist berechtigt, Implementierungsaufwände in Rechnung zu stellen, auch wenn es zu keiner Produktivschaltung kommt. Dabei ist es nicht maßgeblich, ob die Nicht-Produktivschaltung durch den Auftraggeber verursacht wurde.


Gewährleistung und Haftung

Der Auftragnehmer hat einen Mangel dann nicht zu vertreten, wenn der Mangel auf der vom Auftraggeber gegebenen Aufgabenstellung oder der fehlerhaften bzw. unzureichenden Mitwirkung des Auftraggebers (vgl. Punkt 5 dieser Bedingungen) beruht; eine etwaige Gewährleistungsverpflichtung des Auftragnehmers entfällt ferner, wenn der Auftraggeber oder Dritte ohne Zustimmung des Auftragnehmers die Leistungen oder Teile der Leistungen verändern. Im Übrigen gelten für die Gewährleistung die gesetzlichen Regelungen. Schadenersatzansprüche außerhalb der Gewährleistung kann der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grobfahrlässigem Verhalten geltend machen. Der Haftungsausschluss gilt nicht bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Außer bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist die Haftung des Auftragnehmers der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt. In jedem Fall ist die Haftung auf die Höhe der Auftragssumme im Rahmen des Beratungsvertrags begrenzt.


Verzug und höhere Gewalt

Falls der Auftragnehmer bei der Erfüllung seiner Verpflichtung in Verzug gerät, kann der Auftraggeber nach Ablauf einer dem Auftragnehmer gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten, wenn die vereinbarten Leistungen bis zum Fristablauf nicht erbracht worden sind. Ein Verzugsschaden kann unbeschadet der Haftung bei Verschulden nicht geltend gemacht werden. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen den Auftragnehmer, die Erfüllung seiner Verpflichtungen um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung und ähnliche Umstände gleich, die dem Auftragnehmer die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Unterlässt der Auftraggeber eine ihm nach Punkt 5 dieser Bedingungen oder sonstige obliegenden Mitwirkung, so ist der Auftragnehmer nach Setzen einer angemessenen Nachfrist zur Kündigung des Vertrages berechtigt. Der Auftragnehmer behält den Anspruch auf die Vergütung unter Berücksichtigung der Bestimmungen des § 642 (2) BGB. Unberührt bleiben auch die Ansprüche des Auftragnehmers auf Ersatz der ihm durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstandenen Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens, und zwar auch dann, wenn der Auftragnehmer von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht.

COMPLAVIS® Akademie: Bei nicht ausreichender Teilnehmerzahl oder bei krankheitsbedingten Dozentenausfall hält sich die COMPLAVIS® GmbH das Recht vor, den Kurs rechtzeitig bzw. kurzfristig im krankheitsbedingten Fall abzusagen und einen neuen Termin den angemeldeten Teilnehmern vorzuschlagen oder alternativ einen Online-Kurs anzubieten. Bitte reservieren Sie bei weiteren Anfahrten nur Hotels oder Übernachtungsmöglichkeiten, die bis zum letzten Tag stornierbar sind, da wir verständlicherweise auf Grund der Preisstruktur keine Stornokosten oder damit verbundene Kosten übernehmen können.


Vertragsdauer und Kündigung

Die Vertragsdauer bestimmt sich nach der Vereinbarung der Vertragsbeteiligten. Der Vertrag kann jederzeit unter Einhaltung einer Frist von acht Wochen durch Kündigungsschreiben des Auftraggebers vorzeitig beendigt werden, wenn betriebliche Gründe des Auftraggebers dies erfordern. In diesem Falle regelt sich die Vergütung des Auftragnehmers nach Maßgabe des § 649 BGB. COMPLAVIS® GmbH behält sich das Recht vor, den Beratungsauftrag auch ohne wichtigen Grund zu kündigen.

COMPLAVIS® Akademie: Die COMPLAVIS® GmbH behält sich das Recht vor, zeitlich oder auf unbestimmte Zeit unternehmens- oder personenbezogen erteilte Zertifikate zum Beispiel aus Gründen von Compliance oder weiteren nicht zu nennenden Gründen ohne Angaben zur Begründung zu sperren oder zu widerrufen. Eine Rückzahlung etwaig gezahlter Gebühren wird dabei in jedem Fall ausgeschlossen. Es erfolgt zudem ein Eintrag in den Zertifikatssperrlisten.
Rechtzeitige Absagen innerhalb der kursgebundenen Fristen von Seiten eines Teilnehmers sind schriftlich (per Brief oder Fax) oder per E-Mail zu tätigen und nur gültig, falls diese von uns schriftlich rückbestätigt werden.

Abmeldungen: Aufgrund der umfangreichen und intensiven Kursvorbereitungen sind Abmeldungen nicht mehr möglich. Auch wenn Sie nicht teilnehmen, ist die Kursgebühr zu entrichten. Es besteht aus Gründen der Kulanz die Möglichkeit, einmalig auf einen der nächstfolgenden zwei von uns angebotenen und durchgeführten Kurstermine auszuweichen.

Sie haben ab Einschreibung in das Kursmodul unserer eLearning-Plattform 90 Tage Zugriff auf die Schulungsunterlagen und ab Einschreibung in das Prüfungsmodul acht Tage Zeit, die Prüfung abzulegen. Der gesamte Kurs, inkl. Teilnahme an der Prüfung und an einer etwaigen Wiederholungsprüfung muss innerhalb von 365 Tagen ab Kursbeginn abgeschlossen sein. Eine Wartezeit von 14 Tagen zwischen Erst- und Wiederholungsprüfung ist vorgeschrieben. Die Frist zum Abschluss des gesamten Kurses beginnt am Tag der Anmeldung zu unserem Schulungsangebot. Sollte es sich bei der Buchung um ein Kurspaket bestehend aus mehreren Kursen (sog. Kombikurs) handeln, bei dem eine freie Terminwahl zur Durchführung der Einzelkurse besteht, so sind die Termine der Einzelkurse so zu wählen, dass diese innerhalb einer Frist von 365 Tagen ab Anmeldung zum Kombikurs, abgeschlossen werden können. Dies gilt zudem, sofern ein Einzelkurs aus einem wichtigen Grund nicht stattfinden kann. In diesem Fall wird nach Möglichkeit ein Alternativtermin angeboten, sofern die verbleibende Teilnahmedauer dies zulässt. Der Anspruch auf Einlösung nicht genutzter Kurse beim Kombikurs verfällt somit auch unter Einhaltung aller Fristen spätestens nach 365 Tagen ab Bestelldatum. Für Präsenzkurse, die wahlweise online angeboten werden, gilt die Teilnahme an den Onlinekursen ersatzweise und es gibt keinen Anspruch auf Durchführung und Teilnahme an einem Präsenzkurs. Eine Kostenrückerstattung bei durch den Teilnehmer verschuldetem Fristablauf ist ausgeschlossen.


Fristverlängerung

Sollte eine der genannten Fristen bereits überschritten sein und Sie eine Verlängerung derselben wünschen, können Sie gegen eine Bearbeitungsgebühr erneut für das Kurs- und/oder Prüfungsmodul freigeschaltet werden. Eine Übersicht über die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten und die zugehörige Höhe der Bearbeitungsgebühr erhalten Sie auf Antrag. Nach Buchung und Zahlung der gewünschten Option werden Sie innerhalb von sieben Tagen nach Zahlungseingang erneut für das gewählte Modul freigeschaltet. Die grundsätzliche Einschreibedauer beträgt bei Kursmodulen 90 Tage und bei Prüfungsmodulen acht Tage. Der Zugriffszeitraum beginnt mit der erneuten Freischaltung für das entsprechende Modul.


Sonstiges

Der Auftragnehmer hat neben seiner Honorarforderung Anspruch auf Vergütung seiner Auslagen. Er kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagenersatz verlangen und die Fortsetzung seiner Arbeit von der Befriedigung seiner Ansprüche abhängig machen. Eine Beanstandung der Arbeiten des Auftragnehmers berechtigt nicht zur Zurückhaltung der Vergütung einschließlich der geforderten Vorschüsse und des Auslagenersatzes. Eine Aufrechnung gegen solche Forderungen des Beraters ist ausgeschlossen. COMPLAVIS darf den Namen des Auftraggebers in ihre Referenzliste aufnehmen, alle anderen Hinweise auf den Auftraggeber als Kunden werden vorab mit ihm abgesprochen. Ein vorliegendes Angebot gilt für dreißig Tage. Ist bis zu diesem Zeitpunkt kein Vertragsabschluss erfolgt, ist der Auftragnehmer an das Angebot nicht mehr gebunden. COMPLAVIS ist zur Weitergabe von projektbezogenen Aufträgen an verbundene Unternehmen oder Dritte berechtigt. Es ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden. Sollten Vorschriften oder Teile von Vorschriften dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, werden die übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Vielmehr verpflichten sich die Beteiligten, die unwirksame oder unwirksam gewordene Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die den gleichen wirtschaftlichen Zweck erzielt. Wir nehmen nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

COMPLAVIS® Akademie: Wir behalten uns nach unseren Richtlinien vor, Teilnehmer ohne Angabe von Gründen zu Schulungen und Prüfungen zuzulassen. Wir behalten uns zudem bei allen Teilnehmern, auch Teilnehmern anderer Unternehmen und Vereinigungen, vor, diese ohne Begründung abzulehnen oder nur nach gesonderter Vereinbarung zuzulassen. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Bereits bezahlte Beträge werden in diesen Fällen rückerstattet, solange noch keine Leistung aus unserem Hause genutzt wurde.


Für den Fall einer Durchführung des Projektnachweises als eigenes (sog. "externes") Projekt (zur Validierung als Projektnachweis seitens COMPLAVIS) gilt folgendes: Das Projekt muss spätestens innerhalb von 6 Monaten ab dem ersten Tag der Schulungsdurchführung (Fernakademie oder Qualifikationsprogramm in Präsenz oder als Live-Stream) abgeschlossen sein (danach kann eine Validierung nicht mehr zugesichert werden).


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